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BFH zur abkommensrechtlichen Einordnung von Abfindungszahlungen

Angrenzendes SteuerrechtBenjamin BeerGES 2025, 289 Heft 6 v. 27.11.2025

Deskriptoren: Abfindung; Abfertigung; Verständigungsvereinbarung; Konsultationsvereinbarung.

Normen: Art 15 OECD-MA

In einem rezenten Urteil hatte sich der BFH erneut mit der abkommensrechtlichen Einordnung einer Abfindung zu beschäftigen, die einem grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber gezahlt worden war.11BFH 20. 3. 2025, VI R 24/22; vgl bereits BFH 24. 7. 2013, I R 8/13; 1. 8. 2024, VI R 52/20, VI R 23/22; vgl zur Entwicklung der Rechtsprechungslinie genauer Dommes, Die Besteuerung von Abfertigungen und Abfindungen nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, ÖStZ 2010, 494 (494 ff). Nach Ansicht des BFH hat gemäß Art 14 Abs 1 Satz 1 DBA De-Lux 2012 Deutschland als Ansässigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht an der Abfindungszahlung. In seiner Urteilsbegründung ist der BFH außerdem auf Grundfragen der Abkommensauslegung, nämlich die Bedeutung von Verständigungsvereinbarungen hierfür und die Grenze der Auslegung, eingegangen.

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