Deskriptoren: Abfindung; Abfertigung; Verständigungsvereinbarung; Konsultationsvereinbarung.
Normen: Art 15 OECD-MA
In einem rezenten Urteil hatte sich der BFH erneut mit der abkommensrechtlichen Einordnung einer Abfindung zu beschäftigen, die einem grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber gezahlt worden war.1 Nach Ansicht des BFH hat gemäß Art 14 Abs 1 Satz 1 DBA De-Lux 2012 Deutschland als Ansässigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht an der Abfindungszahlung. In seiner Urteilsbegründung ist der BFH außerdem auf Grundfragen der Abkommensauslegung, nämlich die Bedeutung von Verständigungsvereinbarungen hierfür und die Grenze der Auslegung, eingegangen.

