Deskriptoren: Kapitalgesellschaft; Vollbeendigung; Parteifähigkeit.
Normen: § 93 GmbHG, § 51 Abs 2 ZPO
Wird eine beklagte Kapitalgesellschaft während eines gegen sie anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen.
