Deskriptoren: Notgeschäftsführer; Bestellung.
Normen: § 15a GmbHG
Ist die Gesellschaft rechtlich uneingeschränkt handlungsfähig, so besteht für die Bestellung eines Notgeschäftsführers kein Raum.Deskriptoren: Notgeschäftsführer; Bestellung.
Normen: § 15a GmbHG
Ist die Gesellschaft rechtlich uneingeschränkt handlungsfähig, so besteht für die Bestellung eines Notgeschäftsführers kein Raum.