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Gewerbliche Prägung einer Mitunternehmerschaft durch beteiligte Kapitalgesellschaft?

Angrenzendes SteuerrechtAssoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian BergmannGES 2025, 221 Heft 5 v. 29.10.2025

Nach der sogenannten „Geprägetheorie“ verleiht die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft als (einziger) unbeschränkt haftender Gesellschafter an einer nicht gewerblichen Personengesellschaft dieser ein gewerbliches Gepräge dahingehend, dass sämtliche Einkünfte der Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten. Während die Geprägetheorie (in Folge einer gegenläufigen Rechtsprechung des BFH11Vgl BFH 25.6.1984, GrS 4/82, BStBl 1984 II 751.) im deutschen EStG ausdrücklich verankert wurde,22Vgl § 15 Abs 3 Nr 2 Satz 1 dEStG: „Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit […] einer Personengesellschaft, die keine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte Personengesellschaft)“. wird deren Geltung in Österreich einhellig abgelehnt.33Vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 23 Tz 232/1; Peyerl in Jakom EStG18 (2025) § 23 Rz 171; Steinhauser in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG (2021) § 23 Anm 136 und 148; Fuchs/Unger in Büsser/​Ehrke-Rabel/​Hirschler/​Petritz/​Sutter, EStG66 (2018) § 2 Rz 37; Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch (1993) § 23 Tz 20; Rief, Die gesetzliche Verankerung des Abfärbeprinzips, FJ 1995, 62 (63); Atzmüller/Hammerl/Herzog/Mayr, Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2008, RdW 2008, 478 (478); EStR 2000 Rz 5831a und 6015. Im nachfolgenden Beitrag soll gezeigt werden, dass der Befund der Unbeachtlichkeit der Geprägetheorie für das österreichische Ertragsteuerrecht in dieser Pauschalität tatsächlich nicht zutrifft.44Vgl auch bereits Bergmann, Besteuerung der GmbH & Co KG: Sonderfragen zur Komplementär GmbH, in Bieber/Kofler/Summersberger, Finanz- und Steuerrecht im Verfassungsstaat – Festschrift Markus Achatz (2025), 371 (373 ff).

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