Mit 1.7.2025 sind die Änderungen, die mit der GrESt-Reform 2025 einhergingen, in Kraft getreten. Darin ist unter anderem die Ausweitung der Steuertatbestände des Gesellschafterwechsels und der Anteilsvereinigung vorgesehen. Daneben findet sich darin die neue Regelung zur Immobiliengesellschaft und zur verschärften steuerlichen Behandlung dieser.

