Deskriptoren: Gesellschafterbeschluss; GmbH; Form.
Normen: § 16a GmbHG, § 34 GmbHG, § 40 Abs 1 GmbHG
Ein Gesellschafterbeschluss kann auch formlos außerhalb der Generalversammlung zustande kommen, wenn sich alle Gesellschafter in der Sache einig sind.
