Deskriptoren: Treuepflicht; Gesellschafter; GmbH.
Normen: § 1175 Abs 4 ABGB, § 1186 ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Die Treuepflicht gebietet es nicht, stets die Interessen der Gesellschaft über die eigenen zu stellen.Deskriptoren: Treuepflicht; Gesellschafter; GmbH.
Normen: § 1175 Abs 4 ABGB, § 1186 ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Die Treuepflicht gebietet es nicht, stets die Interessen der Gesellschaft über die eigenen zu stellen.