Deskriptoren: Gesellschafterbeschluss; Ersatzansprüche; Prozessvertreter; Stimmverbot; Treuepflicht.
Normen: § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG, § 39 Abs 4 GmbHG, § 41 Abs 1 GmbHG
Das Stimmverbot eines Gesellschafters bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen ihn sowie bei der damit zusammenhängenden Bestellung eines Prozessvertreters ist abstrakt und besteht daher jedenfalls.
