Die UGB-Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente kann in der Praxis mitunter schwierige Fragen aufwerfen. In der Praxis erfolgte die UGB-Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente bislang in aller Regel auf Grundlage der vom vormaligen KSW-Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision in der Stellungnahme KFS/RL 13 dargelegten Kriterien. Das Austrian Fiscal Reporting Advisory Committee (AFRAC) hat vor kurzem eine eigene Stellungnahme zur UGB-Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten veröffentlicht (AFRAC 40). In Folge dessen hat der nunmehrige KSW-Fachsenat für Unternehmensberichterstattung die Stellungnahme KFS/RL 13 jüngst weitgehend aufgehoben. Ausgenommen von der Aufhebung und damit weiter in Kraft sind bestimmte Abschnitte betreffend erfolgswirksam zu vereinnahmende Genussrechte.

