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BFG zum Abzugsverbot von Zins- und Lizenzzahlungen im Konzern gemäß § 12 Abs 1 Z 10 KStG

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturIng.in Anna HauperGES 2025, 176 Heft 4 v. 26.8.2025

Das BFG hat mit den Erkenntnissen RV/7102685/2022 und RV/7103283/2023 vom 7.3.2025 wesentliche Entscheidungen im Konzernsteuerrecht getroffen, insbesondere weil es das Abzugsverbot von Zins- und Lizenzzahlungen im Konzern gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG als unionsrechtswidrig ansieht. Aktuell sind in diesem Zusammenhang Amtsrevisionen anhängig, die eine endgültige Entscheidung zunächst offen lassen. Nachstehend werden der Sachverhalt und die wesentlichsten Punkte der Erkenntnisse zusammengefasst.11Siehe dazu auch weitere Literatur: Lang, Die Verdrängung des § 12 Abs 1 Z 10 KStG durch das Unionsrecht, SWI 4/2025, 196; Jerabek/Neubauer, BFG: Abzugsverbot für niedrigbesteuerte konzerninterne Zins- und Lizenzzahlungen ist unionsrechtswidrig, SWI 6/2025, 322; Ehgartner/Knechtl, Ertragsteuer-Update April 2025: Aktuelle BFG-Rechtsprechung auf einen Blick, SWK 12/2025, 622; Beer/Pfluger/Romstorfer, Das Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren aus abkommens- und unionsrechtlicher Perspektive, BFGjournal 4/2025, 133.

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