Das BFG hat mit den Erkenntnissen RV/7102685/2022 und RV/7103283/2023 vom 7.3.2025 wesentliche Entscheidungen im Konzernsteuerrecht getroffen, insbesondere weil es das Abzugsverbot von Zins- und Lizenzzahlungen im Konzern gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG als unionsrechtswidrig ansieht. Aktuell sind in diesem Zusammenhang Amtsrevisionen anhängig, die eine endgültige Entscheidung zunächst offen lassen. Nachstehend werden der Sachverhalt und die wesentlichsten Punkte der Erkenntnisse zusammengefasst.1

