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Anmeldung der Durchführung der Revision bei einer Genossenschaft

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2025, 124 Heft 3 v. 23.7.2025

Seit Inkrafttreten des GenRÄG, BGBl I 2024/133, müssen nur mehr bestimmte Genossenschaften die Durchführung der Revision zur Eintragung ins Firmenbuch anmelden (§ 6 Abs 1 Z 6 FBG).

Seite 124


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