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Steuerfreiheit von Erträgen aus dem liquidations- bzw beendigungsbedingten Untergang von Altvermögensanteilen an Körperschaften?

Angrenzendes SteuerrechtAssoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian BergmannGES 2025, 126 Heft 3 v. 23.7.2025

Sowohl vor als auch nach dem BBG 201111BGBl I Nr 111/2010. waren bzw sind Erträge aus dem liquidations- bzw beendigungsbedingten Untergang von Anteilen an Körperschaften unabhängig von der Behaltedauer und dem Beteiligungsausmaß grundsätzlich steuerpflichtig. Nachfolgend soll untersucht werden, ob dies nach dem Besteuerungsregime nach dem BBG 2011 auch für steuerliches Altvermögen gilt.

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