Deskriptoren: Stiftungsprüfer; Vorschlagsrecht; Qualifikation.
Normen: § 9 Abs 2 Z 2 PSG, § 14 Abs 1 PSG, APAG
Enthält die Stiftungsurkunde ein Vorschlagsrecht zur Bestellung des Stiftungsprüfers, hat das Gericht darauf Bedacht zu nehmen, ist aber nicht daran gebunden.
