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Vorstandsbeschluss zur Einberufung der Hauptversammlung

JudikaturGES 2025, 118 Heft 3 v. 23.7.2025

Deskriptoren: Hauptversammlungsbeschluss; Einberufungsmangel; Anfechtbarkeit; Nichtigkeit.

Normen: § 105 Abs 1 AktG, § 155 AktG, § 199 Abs 1 Z 1 AktG

Bei einem mehrgliedrigen Vorstand erfordert die Einberufung der Hauptversammlung einer AG – sofern in der Satzung nichts Gegenteiliges geregelt ist – einen Vorstandsbeschluss.

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