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Beseitigung oder Abweichung von allen Gesellschaftern gleichermaßen zukommenden gesellschaftsvertraglichen Begünstigungen, Sonderrechten und Vinkulierungen

JudikaturGES 2025, 115 Heft 3 v. 23.7.2025

Deskriptoren: Gesellschaftsvertragsänderung; Sonderrecht; Begünstigung; Vinkulierung.

Normen: § 41 GmbHG, § 50 GmbHG

Auch eine gleichmäßige Begünstigung aller Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag stellt ein Sonderrecht jedes einzelnen Gesellschafters dar.

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