Deskriptoren: Gesellschaftsvertragsänderung; Sonderrecht; Begünstigung; Vinkulierung.
Normen: § 41 GmbHG, § 50 GmbHG
Auch eine gleichmäßige Begünstigung aller Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag stellt ein Sonderrecht jedes einzelnen Gesellschafters dar.
