Deskriptoren: Stammeinlagen; Bankbestätigung; freie Verfügbarkeit.
Normen: § 10 Abs 3 GmbHG
Die Bank haftet für die (Un-)Richtigkeit ihrer Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG, wenn die Bestätigung schon im Zeitpunkt ihrer Ausstellung bedenklich war.Deskriptoren: Stammeinlagen; Bankbestätigung; freie Verfügbarkeit.
Normen: § 10 Abs 3 GmbHG
Die Bank haftet für die (Un-)Richtigkeit ihrer Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG, wenn die Bestätigung schon im Zeitpunkt ihrer Ausstellung bedenklich war.