Deskriptoren: Insolvenzverfahren; Anlaufkosten; Geschäftsführerhaftung.
Normen: § 72b IO, § 17 GmbHG, § 15 UGB
Für die Haftung des Geschäftsführers für Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens ist die tatsächliche Stellung als organschaftlicher Vertreter maßgeblich.