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Details zur Durchführung der Bucheinsicht eines GmbH-Gesellschafters

JudikaturGES 2024, 361 Heft 7 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Informationsrecht; Bucheinsicht; GmbH-Gesellschafter.

Normen: § 22 GmbHG, § 1194 ABGB, § 1175 Abs 4 ABGB

Das Bucheinsichtsrecht als Gesellschafter steht einem Gesellschafter unabhängig davon zu, ob er auch Geschäftsführer ist oder nicht.

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