Deskriptoren: Grenzüberschreitende Umwandlung; Hinaus-Umwandlung; Kapitalherabsetzung; Gläubigerschutz.
Normen: § 7 EU-UmgrG, § 8 EU-UmgrG, § 9 EU-UmgrG
Nationale Vorschriften zur grenzüberschreitenden Umwandlung sind nicht nur anhand der MobilitätsRL, sondern auch der Niederlassungsfreiheit und der Judikatur des EuGH auszulegen.
