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OLG Innsbruck zur Unzulässigkeit einer Hinaus-Umwandlung unter Herabsetzung des Stammkapitals ohne Begleitmaßnahmen

AufsätzeDr. Paul Schörghofer , Mag. Sebastian StroblGES 2024, 346 Heft 7 v. 30.12.2024

In seiner rezenten Entscheidung 3 R 96/24b vom 5. September 2024 hatte sich das OLG Innsbruck mit einer Hinaus-Umwandlung nach Deutschland zu befassen, in deren Rahmen das aktuelle Stammkapital auf das Mindestkapitalerfordernis ohne Begleitmaßnahmen herabgesetzt werden sollte. Im folgenden Beitrag wird die Entscheidung dargestellt und analysiert.

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