In seiner rezenten Entscheidung 3 R 96/24b vom 5. September 2024 hatte sich das OLG Innsbruck mit einer Hinaus-Umwandlung nach Deutschland zu befassen, in deren Rahmen das aktuelle Stammkapital auf das Mindestkapitalerfordernis ohne Begleitmaßnahmen herabgesetzt werden sollte. Im folgenden Beitrag wird die Entscheidung dargestellt und analysiert.

