Bei M&A-Transaktionen oder im Rahmen von Exit-Events nach Venture-Capital Finanzierungen sind an der Zielgesellschaft (Target) zumeist eine Vielzahl von Gesellschaftern beteiligt, die jeweils unterschiedliche Interessen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf verfolgen. In solchen Fällen ergibt sich das Problem, dass zuerst Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern der zu veräußernden Gesellschaft untereinander und danach mit dem potenziellen Käufer geführt werden müssen. Dies stellt häufig ein komplexes Unterfangen dar. Um die unterschiedlichen Interessenslagen der Gesellschafter nicht unkoordiniert an den Käufer kommunizieren zu müssen, ist es empfehlenswert, eine Koordination der Interessen durch den Abschluss einer Verkäufer- oder Innenvereinbarung (Sellers‘ Agreement) zwischen den Gesellschaftern der Zielgesellschaft herbeizuführen. Obwohl eine Verkäufervereinbarung neben dem Anteils- oder Unternehmenskaufvertrag eine wesentliche Vereinbarung bei M&A-Transaktionen und Venture-Capital Transaktionen darstellt, wurde diese in der österreichischen Literatur bis dato kaum behandelt. Wie grenzt sich die Verkäufervereinbarung von bereits bestehenden Verträgen (Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag, Beteiligungsvertrag oder Unternehmenskaufvertrag) ab? Welche Regelungen können in einer solcher Verkäufervereinbarung aufgenommen werden?

