Kurz ist in der Kanzlei des Verfassers eine interessante Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien eingelangt. Wieder einmal geht es um das Bucheinsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters.
Das OLG Wien klärt in seiner Entscheidung Streitfragen von praktischer Bedeutung zur Durchführung von Bucheinsichten, die über den Anlassfall hinaus relevant sind:

