Deskriptoren: GmbH; Vermögensübertragung; Generalversammlung.
Normen: § 237 AktG
Ob die Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH – analog § 237 AktG – nur aufgrund eines (qualifizierten) Gesellschafterbeschlusses zulässig ist, bleibt offen.