Deskriptoren: Rechtsanwalt; Doppelvertretung; Gesellschaft; Gesellschafter.
Normen: § 10 RAO, § 10 RL-BA 2015
Die bloße Setzung von Vertretungshandlungen des die Gesellschaft vertretenden Rechtsanwalts für einen Gesellschafter gegen einen anderen Gesellschafter reicht für die Annahme einer „formellen“ Doppelvertretung nicht aus.
