vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sicherstellungsmittel im Aktienrecht – vor und nach dem EU-UmgrG

AufsätzeDr. Felix Michael Klement , Dr. Paul FitzGES 2023, 292 Heft 6 v. 23.10.2023

Das AktG enthält materiell-rechtliche Bestimmungen, nach welchen Sicherstellung zu leisten ist (§§ 178 Abs 1, 213 Abs 3 AktG, 226 Abs 1, 234b Abs 3, 243, 244 Abs 4 AktG). Für die Art der Sicherheitsleistung waren nach der hA bisher die §§ 1373 f ABGB einschlägig. Im Detail gab es unterschiedliche Auffassungen (Rangfolge der Sicherungsmittel, Zulässigkeit anderer Sicherungsmittel als Pfand und Bürgschaft). Das EU-UmgrG, welches mit 1. August 2023 in Kraft trat, lässt nunmehr zeitgemäßer andere angemessene Sicherheiten zu. UE ist das Sicherstellungssystem des EU-UmgrG analog auf die Gewährung einer Sicherheitsleistung für barabfindungsberechtigte Gesellschafter oder Gläubiger bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte