Die Aufsichtsräte konzernzugehöriger GmbHs sind mitunter (nahezu) personenidentisch besetzt. Dies wirft die Frage auf, ob die Aufsichtsratssitzungen der unterschiedlichen Konzerngesellschaften überhaupt gemeinsam abgehalten werden können und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen.
Deskriptoren: GmbH-Konzern; Aufsichtsratssitzungen; Vertraulichkeit.

