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Abschlussprüferhaftung: Konkurrenz von Ansprüchen der geprüften Gesellschaft und geschädigten Drittgläubigern

JudikaturGES 2023, 299 Heft 6 v. 23.10.2023

Deskriptoren: Abschlussprüfer; Haftung; Vorrang; Drittgläubiger; Durchsetzungssperre.

Normen: § 275 Abs 2 UGB, § 69 Abs 5 IO

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Abschlussprüfer wegen fahrlässiger Verletzung der Prüfpflicht kommt der geprüften Gesellschaft gegenüber geschädigten Drittgläubigern Vorrang zu.

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