Deskriptoren: Verein; Vereinsbeschlüsse; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Mitgliederversammlung; Vorsitz.
Normen: § 5 VerG, § 7 VerG
Nur gravierende Verstöße gegen Gesetz oder gute Sitten bewirken die Nichtigkeit eines Vereinsbeschlusses. Ansonsten liegt (bloße) Anfechtbarkeit vor.
