Deskriptoren: Gesellschafterbeschlüsse; Stimmverbot; Analogie.
Normen: § 39 Abs 4 GmbHG
Das Gesetz kennt zwar kein generelles Stimmverbot bei jeder Art von Interessenkollision, allerdings kann § 39 Abs 4 GmbH auch analog angewendet werden.Deskriptoren: Gesellschafterbeschlüsse; Stimmverbot; Analogie.
Normen: § 39 Abs 4 GmbHG
Das Gesetz kennt zwar kein generelles Stimmverbot bei jeder Art von Interessenkollision, allerdings kann § 39 Abs 4 GmbH auch analog angewendet werden.