Nach gefestigter OGH-Rechtsprechung ist das Verbot der Einlagenrückgewähr auch auf die GmbH & Co KG, der keine natürliche Person als Vollhafter angehört, anwendbar. Daraus ergeben sich schwierige Folgefragen für Rechtsdogmatik und -praxis, von denen einige in diesem Beitrag im Licht aktueller Rechtsprechung und Literatur untersucht werden sollen.