Deskriptoren: Gesellschafter; Anteilskauf; Verzugszinsen; Unternehmereigenschaft.
Normen: § 352 UGB, § 1 Abs 1 Z 1 KSchG
Für den von einem GmbH-Gesellschafter an den Mitgesellschafter zu leistenden Kaufpreis für die Abtretung seines Geschäftsanteiles sind grundsätzlich keine unternehmerischen Verzugszinsen zu leisten.