vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Aufrechnung des Gesellschafters gegen Rückforderungsansprüche aus Einlagenrückgewähr und aus Bereicherung

JudikaturGES 2018, 393 Heft 8 v. 1.11.2018

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Bereicherung; Aufrechnung.

Normen: § 83 GmbHG

Stützt sich die Gesellschaft bei ihrer Rückforderung auf § 83 GmbHG (Einlagenrückgewähr), kann der Gesellschafter gegen den Rückforderungsanspruch nicht aufrechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte