Deskriptoren: Gesellschafter; Ersatzansprüche; Geltendmachung; Stimmverbot.
Normen: § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG, § 39 Abs 4 GmbHG
Ein GmbH-Gesellschafter ist bei der Beschlussfassung über einen Antrag, einen von der Gesellschaft an ihn gezahlten Betrag von ihm zurückzuverlangen, nicht stimmberechtigt.