Deskriptoren: GmbH-Geschäftsführer; Außenhaftung; Direkthaftung; Schadenersatz.
Normen: § 1293 ABGB, § 1294 ABGB, § 1295 ABGB, § 133 StGB
Wer bei Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer gegen die Gläubiger gerichtete strafbare Handlungen begeht, haftet diesen gegenüber persönlich für ihren Schaden.