Deskriptoren: Stiftungsurkunde; Änderung; Firmenbuch; Stifter; Rechtsmittellegitimation.
Normen: § 33 Abs 3 PSG, Art 6 EMRK
Dem Stifter ist gegen die Abweisung eines Begehrens auf Eintragung der Änderung der Stiftungserklärung in das Firmenbuch eine eigene Rekurslegitimation zuzubilligen.