Die fünfte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (bekannt als „DAC 6“) sieht eine Meldepflicht von grenzüberschreitenden Gestaltungen, die im Verdacht der aggressiven Steuerplanung stehen, sowie einen EU-weiten automatischen Informationsaustausch der gewonnen Informationen vor. Es ist zu erwarten, dass diese Regelungen Berater, Steuerpflichtige wie auch die Finanzverwaltung vor Herausforderungen stellen werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Vorgaben der Richtlinie und versucht erste Zweifelsfragen aufzuzeigen.