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Gesellschafteränderung bei einer vereinfacht gegründeten, gründungsprivilegierten GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2018, 342 Heft 7 v. 1.10.2018

Dass eine GmbH nach § 9a GmbHG vereinfacht gegründet wurde, ist aus dem Firmenbuchauszug nicht ersichtlich. Der gesetzliche Mindestinhalt der Erklärung über die Errichtung einer so gegründeten GmbH sieht die Teilung eines Geschäftsanteils (§ 79 Abs 1 GmbHG) nicht vor. Bei teilweiser Abtretung des Geschäftsanteils, ist daher zuvor die Errichtungserklärung entsprechend zu ändern.

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