Deskriptoren: Stiftungserklärung; Änderungsrecht.
Normen: § 1 Abs 1 PSG, § 9 Abs 1 Z 6 PSG
Das von einem Stifter vorbehaltene Änderungs- und Widerrufsrecht ist höchstpersönlich und unübertragbar.Deskriptoren: Stiftungserklärung; Änderungsrecht.
Normen: § 1 Abs 1 PSG, § 9 Abs 1 Z 6 PSG
Das von einem Stifter vorbehaltene Änderungs- und Widerrufsrecht ist höchstpersönlich und unübertragbar.