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Keine Umgehung des höchstpersönlichen Änderungs- und Widerrufsrechts eines Stifters

JudikaturGES 2018, 247 Heft 5 v. 1.7.2018

Deskriptoren: Stiftungserklärung; Änderungsrecht.

Normen: § 1 Abs 1 PSG, § 9 Abs 1 Z 6 PSG

Das von einem Stifter vorbehaltene Änderungs- und Widerrufsrecht ist höchstpersönlich und unübertragbar.

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