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Haftungsausschluss beim Unternehmensübergang muss zeitnah vereinbart und angemeldet werden

JudikaturGES 2018, 241 Heft 5 v. 1.7.2018

Deskriptoren: Unternehmenskauf; Haftungsausschluss.

Normen: § 38 Abs 4 UGB

Die Vereinbarung des Ausschlusses der Übernahme der Verbindlichkeiten durch den Erwerber muss in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum Unternehmensübergang erfolgen.

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