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Verrechnung von Rückerstattungsansprüchen aus Einlagenrückgewähr mit Gewinnanspruch des Gesellschafters

JudikaturLukas FanturGES 2018, 237 Heft 5 v. 1.7.2018

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Aufrechnung; Verrechnungskonto.

Normen: § 82 GmbHG, § 83 GmbHG

Die Gesellschaft kann Rückersatzansprüche gegen einen Gesellschafter wegen einer erfolgten Einlagenrückgewähr gegen einen Gewinnanspruch des Gesellschafters aufrechnen.

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