Deskriptoren: Hauptwohnsitzbefreiung; Mietkaufmodelle; Eigentumswohnung; private Grundstückveräußerungen.
Normen: § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988
In seinem Erkenntnis vom 24.1.2018 stellt der VwGH klar, dass für die Hauptwohnsitzbefreiung gem § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG zivilrechtliches Eigentum nur bei der Veräußerung erforderlich ist. Bisher gingen die ständige Rsp des BFG (27.10.2016, RV/7103206/2015; 8.6.2017, RV/5100561/2017) und die Finanzverwaltung davon aus, dass ohne Eigentumsübergang die Fünfjahresfrist der Hauptwohnsitzbefreiung nicht zu laufen beginnt. Damit bietet sich auch für Erwerber einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Mietkaufmodells die Möglichkeit, bei einem späteren Verkauf der Wohnung, ihre Zeiten als Mieter auf die Fünfjahresfrist anzurechnen und die Hauptwohnsitzbefreiung geltend zu machen.