Die vor ca zehn Jahren hereingebrochene Finanzkrise hat auch erhebliche Verluste bei Aktientransaktionen bewirkt. Die Finanzverwaltung steht der steuerlichen Verwertung dieser Verluste häufig ablehnend gegenüber und trachtet danach, diese nicht als betrieblich, sondern privat veranlasst zu qualifizieren. Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Wertpapiere (notwendiges) Betriebsvermögen oder Privatvermögen darstellen und somit aus Wertpapiertransaktionen resultierende Verluste verwertbar sind oder nicht.