Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl I 1998/125 samt ihrer Änderung durch die EGN, BGBl I 2001/131, stammt aus der Zeit um die Jahrtausendwende. Dennoch gibt es für dieses Gesetz noch genügend Anwendungsfälle, da noch nicht alle „Altgesellschaften“ ihre Gesellschaftsverträge angepasst haben. Wie die Praxiserfahrung zeigt, kann ein Muster zur Erinnerung an diese Bestimmungen hilfreich sein.