Deskriptoren: GmbH; Vertretung; wirtschaftlicher Eigentümer; Geschäftsführerhaftung; Beweislast.
Normen: § 18 Abs 1 GmbHG, § 25 GmbHG
Der „wirtschaftlicher Eigentümer“ einer GmbH kann diese nicht vertreten, es sei denn, er ist deren Vertretungsorgan oder zumindest von dieser bevollmächtigt.