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Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft von Gesellschaftern

JudikaturGES 2018, 133 Heft 3 v. 1.5.2018

Deskriptoren: Gesellschafter; Verbraucher; Unternehmer.

Normen: § 1 KSchG

Für die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist entscheidend, inwieweit der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen kann.

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