Deskriptoren: Gesellschafterstellung; Firmenbuch; Feststellungsklage.
Normen: § 78 Abs 1 GmbHG, § 228 ZPO
Die Gesellschaft hat in der Regel kein rechtliches Interesse, eine strittige Anteilsübertragung mit Feststellungsklage gegen den Alt- und den möglichen Neugesellschafter zu klären.