Deskriptoren: Geschäftsführer; Anstellungsvertrag; Stimmverbot.
Normen: § 39 Abs 4 GmbHG
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist bei der Beschlussfassung über seine Anstellungsbedingungen stimmberechtigt. Ein Stimmverbot besteht nicht.Deskriptoren: Geschäftsführer; Anstellungsvertrag; Stimmverbot.
Normen: § 39 Abs 4 GmbHG
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist bei der Beschlussfassung über seine Anstellungsbedingungen stimmberechtigt. Ein Stimmverbot besteht nicht.