Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist kein sehr häufig im Firmenbuch eingetragener Rechtsträger. Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EWG) Nr 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985, das EWIV-Ausführungsgesetz, BGBl 1995/521 idgF sowie ergänzend die für eine offene Gesellschaft geltenden Bestimmungen. Im Anschluss an das Muster werden die wesentlichen Bestimmungen für die Gründung der EWIV behandelt.