Die Einkommensteuer wird vielfach als „Königin der Steuern“ bezeichnet, ist sie doch grundlegend an der individuellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen orientiert und aufkommensmäßig ergiebig. Wenngleich sich die Wurzeln des österreichischen Einkommensteuerrechts schon beinahe ein Jahrhundert zurückverfolgen lassen, haben vielfache Reformen die Komplexität des Systems der Einkommensteuer erheblich erhöht. Das Steuerrecht ist zudem ein beliebtes Spielfeld der Politik, sodass eine Vielzahl von Lenkungs- und Sozialzwecknormen und die stetige Anpassung an den internationalen Steuerwettbewerb und unionsrechtliche Vorgaben die Materie immer schwerer erschließbar machen.