Ein Investmentfonds (InvF) ist kein Steuersubjekt und unterliegt daher selbst keiner Ertragsbesteuerung. Allerdings stellt er ein eigenes Einkünfteermittlungssubjekt dar, da eine gemeinsame Einkünfteermittlung für die Anteilinhaber durch Veröffentlichung der steuerlichen Behandlung erfolgt. Die Besteuerung der Erträge eines InvF erfolgt daher direkt beim einzelnen Anleger nach dem sog Transparenzprinzip. Damit werden die Erträge des InvF dem Grunde nach so behandelt, als ob der Anleger die im Fonds befindlichen Wertpapiere direkt halten würde. Dies bedeutet aber im Ergebnis auch, dass sich der Anleger selbst um die korrekte Besteuerung „kümmern“ muss.